| Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Sehr geehrte Tourteilnehmerin, geehrter Tourteilnehmer, diese
Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen bilden zusammen mit der
Ausschreibung im Internet und den Buchungsinformationen einen
integrierenden Bestandteil des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und
bike-and-guide.
1. Anmeldung Empfohlen wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die
Teilnehmerzahl bei allen angebotenen Touren beschränkt ist.
Vertragspartner dieses Angebotes ist die bike-and-guide; Inhaber Jochem Krayl,
Wedinghauser Str. 16, 59821 Arnsberg.
2. Bezahlung
Der Tourpreis ist bei Tourbeginn fällig. 3. Leistungen Der Umfang und die Art
der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den
Tourenbeschreibungen auf unserer Homepage.
4. Annullierung durch bike-and-guide bike-and-guide behält sich das Recht vor,
Touren wegen höherer Gewalt oder zu kleiner Teilnehmerzahl
auch kurzfristig abzusagen. Eine entsprechende Mitteilung steht
dann auf der Tourenseite. Ein weiterer Anspruch gegenüber bike-and-guide besteht
nicht.
5. Versicherungen Wir empfehlen den Reiseteilnehmern,
ihre persönlichen Unfall-, Kranken-, Rücktransport- und sonstige
Versicherungen zu prüfen. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene
Verantwortung. Ein Anspruch gegenüber
bike-and-guide.de besteht nicht".
6. Haftung 6.1. Allgemein Im
Rahmen der Sorgfaltspflicht haftet bike-and-guide für die gewissenhafte
Tourvorbereitung und -abwicklung,
sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. bike-and-guide haftet nicht für die Risiken
unterschiedlichster Art, die infolge des besonderen Charakters einer
Aktiv- und Erlebnisreise auftreten können. Dieses Risiko trägt jeder
Reiseteilnehmer selbst. Dies umfasst insbesondere alle Risiken, die vom
Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung ist auch dann
ausgeschlossen, wenn bike-and-guide Touren durchführt, die
möglicherweise mit besonderen Risiken verbunden sind. Liegt
ein Verschulden von bike-and-guide oder einer Person, die mit einer
Leistungserbringung betraut war, vor, so sind für die Beurteilung die
lokal vorherrschenden Verhältnisse maßgebend.
Eine Haftung ist
grundsätzlich ausgeschlossen für Unfälle, wie sie auftreten können, bei der Benutzung der eigenen Fahrzeuge. Des weiteren haftet der Veranstalter nicht für Nachteile,
die sich ergeben können aus Defekten an den eigenen Fahrzeugen
(Mountainbikes) und daraus resultierenden Routen- und Terminänderungen.
Für Beschädigungen oder
Verlust von persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- oder Filmausrüstung,
Kleidung, Wertsachen etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen
oder extreme Belastungen wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit,
Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen, Wanderungen,
Bergbesteigungen etc. kann der Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht
werden. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in eigenen Fahrzeugen ist
jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Beschädigung oder
Verlust geführt hat.
6.2. Erhöhtes Unfallrisiko Mountainbiking
und Trekking sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden
(Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr,
Steinschlaggefahr im Gebirge, etc.). Es wird daher von jedem Teilnehmer
ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.
Bei allen Biketouren ist das Tragen eines geprüften Bikehelms Pflicht.
7. Beschränkung der Haftung Die
Haftung von bike-and-guide ist ausgeschlossen
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmung und des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
9. Veranstalter / Gerichtsstand Im
Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und bike-and-guide ist ausschliesslich
deutsches Recht anwendbar. Klagen gegen bike-and-guide.de können
ausschliesslich an deren Firmensitz in Arnsberg, Deutschland angebracht
werden. Gerichtsstand ist Arnsberg |